Alle politischen Gemeinden der Surselva sind Mitglieder des Gemeindeverbandes. Dieser tritt im Umfang seiner Aufgaben anstelle der ihm angeschlossenen Gemeinden und hat in diesem Bereich deren Rechte und Pflichten. Insbesondere erfüllt er anstelle  der Mitgliedsgemeinden die Aufgaben, welche sich aus dem kantonalen Krankenpflegegesetz für die Spitalregion Surselva ergeben. Vorbehalten bleiben die finanziellen Verpflichtungen der Gemeinden

 

Der Gemeindeverband kann die Erfüllung seiner Aufgaben ganz oder teilweise auf öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsträger unter seiner Aufsicht übertragen. Insbesondere kann er das Regionalspital Surselva in eine von ihm beherrschte Organisation überführen. Der Gemeindeverband kann mit Leistungserbringern und Dienstleistern innerhalb und ausserhalb der Surselva zusammenarbeiten.